Ihr Beitrag zur Eindämmung des neuen Corona Virus. Es gelten grundsätzlich die Regeln des BAG und des Kanton Zürich.
Besondere Bestimmungen Shedhalle
- Bei Betreten Hände waschen / desinfizieren.
- Maskenpflicht in geschlossenen Innenbereichen der Shedhalle (Clubräume, Garderobe, WC) und bei Nicht-Einhalten der Mindestabstände.
- Der Aufenthalt in der Shedhalle ist auf das absolute Minimum zu beschränken.
- Die Türen / Tore der Shedhalle sind immer zu schliessen wenn sich niemand in der Halle aufhält, ansonsten für gute Durchlüftung sorgen.
- Berührung von fremdem Material vermeiden.
- Veranstalter von Kursen müssen ein Schutzkonzept vorweisen.
Hier finden Sie das detaillierte Schutzkonzept des WVR welches die Shedhalle, die eigenen Vereinsräumlichkeiten sowie die Clubaktivitäten abdeckt.
Nützliche Links | BAG Corona Information J&S Kanton Zürich |