Über die Shedhalle Horn Richterswil
Die Shedhalle Horn Richterswil, wie das ganze Hornareal, befinden sich seit Nov 2020 im Besitz der Gemeinde Richterswil (vorher Kanton Zürich, Geschichte). Seit 1985 ist der WVR von der Gemeinde Richterswil mit dem Betrieb der Shedhalle beauftragt. Der WVR hat dafür die Shedhallen-Kommission eingesetzt und wählt anlässlich ihrer GV den jeweiligen Präsidenten. Die Shedhalle ist eine finanziell eigenständige Organisation; der WVR und die Tauchgruppe Biber sind Mieter in der Shedhalle.
Die Shedhalle bietet Lagerplätze für verschiedenartige Wassersportgeräte, während dem Winter oder über das ganze Jahr wobei die Nutzung beim Ganzjahreslager nur während den Sommermonaten von 1.Mai bis 30. September gewährleistet ist. In der übrigen Zeit muss man davon ausgehen, dass das Wassersportgerät nicht aus der Halle entfernt werden kann. Für das Winterlager wird auch noch ein Teil der angrenzenden Tiefgarage genutzt. In der Shedhalle können bestehende Mieter auf Anfrage für eigenständige kleinere Unterhalts- und Reparaturarbeiten mit Planen abgetrennte Boxen mieten. Für grössere Arbeiten und insbesondere Werftarbeiten ist die Halle nicht geeignet.
Die Bewirtschaftung der Shedhalle umfasst die Organisation des Ganzjahres- und des Winterlagers und das Ein- und Auswassern der Boote. Der Unterhalt teilt sich auf die Substanz der Shedhalle einerseits und die Gerätschaften wie Hubstapler, Kärcher und Werkzeuge andererseits. In den letzten 30 Jahren wurden rund CHF 1mio in Betriebs- und Unterhaltsarbeiten investiert. Die Shedhalle zahlt der Gemeinde für die Shedhallennutzung einen Mietzins der sich aus einem fixen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammensetzt. Betrieb und Unterhalt der Shedhalle erfolgen auf Selbstkostenbasis. Die Nutzung des ‚Wassersportzentrums Horn‘ soll allen Interessierten zu fairen Preisen möglich sein.
Betrieb
Die Miete eines Lagerplatzes für Wassersportgeräte ist an keine Mitgliedschaft in einem ansässigen Verein gebunden. Deren Mitglieder haben auch keine Vorrechte gegenüber anderen Mietern. Die Shedhalle soll ausschliesslich für das Unterbringen von aktiv verwendeten Wassersportgeräten verwendet werden. Wird ein Gerät über eine Saison nicht benutzt, so kann der Platz gekündigt werden. Es gelten die folgenden Reglemente:
Die Bootsplätze werden vom Hallenwart entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung zugeteilt.
Shedhallen-Kommission
Die Shedhallen-Kommission ist aktuell wie folgt zusammengesetzt:
Funktion | Kontaktperson | |
---|---|---|
Präsident | A. Heuss | praesident@shedhalle-horn-richterswil.ch |
Administration und Finanzen | D. Simmen | sekretariat@shedhalle-horn-richterswil.ch |
Vertreter Gemeinde Richterswil | R. Setz | – |
Vertreter Tauchgruppe „Biber“ | J. Künzler | – |
Vertreter Wassersportverein Richterswil | T. Roseng | – |
Hallenwart | A. Bächler | hallenwart@shedhalle-horn-richterswil.ch |
Bauchef | D. Schio | – |
Ein- und Auswassern
Jährlich werden derzeit (Stand 2023) 3 Ein- und 3 Auswasserungstermine durch die Firma Graf Bootswerft GmbH angeboten. Davon steht an jeweils zwei Tagen ein Pneukran zur Verfügung, an einem Tag ein Zugfahrzeug für kleinere Boote via Rampe. Die Termine sind dem Kalender zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt separat beim Anbieter Graf Bootswerft GmbH. info[at]graf-bootswerft.ch, https://graf-bootswerft.ch.
Ein erfahrenes Team bewerkstelligt das Auswassern. Mittels eines Pneukrans werden die Boote aus dem Wasser auf den bereitstehenden Bock/Trailer gehievt. Mit Hubstaplern werden anschliessend die Boote auf den Lagerplatz in der Shedhalle oder der Tiefgarage verschoben, wo sie den Winter über verbleiben oder abgeholt werden. Sämtliche Dienstleistungen werden von einem externen Anbieter erbracht zu dessen Konditionen. Die einzelnen Arbeitspakete werden durch den Dienstleister verrechnet.
Beim Einwassern verläuft der Prozess in umgekehrter Reihenfolge, der Einwasserungstermin ergibt sich als Folge des Auswasserungstermins.
Es ist in der Verantwortung des Eigners und wichtig für die Sicherheit von Material und Team, dass ein robuster Trailer zur Verfügung steht, der in Grösse und Nutzlast zum Boot passt und sich in gutem Zustand befindet. Es liegt in der Kompetenz des Teams, die Beladung zu verweigern.
Ausserordentliche Arbeiten des Hallenwarts an Trailer oder Booten, wie das Bewegen von Booten oder Trailern ausserhalb der offiziellen Termine, werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.