Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Ab dem 1. April 2025 gilt im Kanton eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Im Zürichsee wurde im Sept 2024 die Quaggamuschel nachgewiesen, daraufhin hat der Kanton Massnahmen beschlossen.

Ablauf Gewässerwechsel ab dem 1. April 2025

Normaler Prozess

Link zu Informationen zur Schiffsreinigung

  1. Melden Sie online jeden geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes über dieses Meldeformular
  2. Lassen Sie Ihr Schiff inkl. Equipment bei einer anerkannten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen. Eine Karte mit allen autorisierten Reinigungsstellen finden Sie auf dieser Karte.  
  3. Sie erhalten automatisch eine Einwasserungsfreigabe für das Gewässer per E-Mail und dürfen danach Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Diese Einwasserungsfreigabe bleibt bis zum nächsten Gewässerwechsel gültig. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

Für alle Schiffe ohne Kennzeichen und für Wassersportgeräte ist weiterhin vor jedem Gewässerwechsel eine gründliche Reinigung dringend empfohlen.

Nautische Anlässe

Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Anlässen (Regatten und offiziell aufgeschaltete Trainings) eingesetzt werden. Je nach Schiffstyp kann der Veranstalter die Schiffe kontrollieren und deren Reinigung bestätigen. Teilnehmende an nautischen Anlässen erhalten die Informationen zur Schiffsreinigung vom jeweiligen Veranstalter. Meldeformular.

Downloads
Merkblatt nautischer Anlass für Teilnehmende
Merkblatt für OrganisatorInnen nautischer Anlässe
Nautischer Anlass Checkliste

Wichtige Information: bei der Shedhalle Horn Richterswil besteht keine öffentliche Möglichkeit, Wassersportgeräte mit Heisswasser zu reinigen.

Zusätzliche Informationen zum Thema Neobiota

Vielen Dank für euer Engagement!